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Bei einer Eigentumswohnung können besondere Probleme entstehen, z. B. mit anderen Eigentümer:innen, der Verwaltung oder der Gemeinschaft.
In vielen Fällen geht es um fehlerhafte Jahresabrechnungen, Wohngeldforderungen, Mängel am Objekt oder um andere Eigentümer:innen, die sich nicht an die Regeln in der Gemeinschaft halten.
Mitunter müssen gefasste Beschlüsse angefochten werden. Hier laufen enge Fristen, die zwingend einzuhalten sind.
Neben Wohnungseigentümern:innen vertreten wir auch Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen.