Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen rund um die Arbeitnehmervertretungen, aber auch bei Problemstellungen, die sich aus Tarifverträgen ergeben.
Kollektivrechtliche Angelegenheiten sind mit besonderer Kompetenz und Weitsicht zu bearbeiten. Sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bedürfen regelmäßig externer Rechtsberatung, auch wenn die jeweilige Partei gut geschult ist. Hierbei ist es wichtig, dass man einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner hat, der sich in die jeweiligen Probleme hineinversetzen kann und der eine Lösung anstrebt und das für die jeweilige Partei bestmögliche Ergebnis erzielt.
Dies kann in einer reinen Beratung, aber auch in der Erstellung und Verhandlung einer Betriebsvereinbarung oder als Beisitzer in einer Einigungsstelle sein.
In diesem Bereich haben wir jahrelang Erfahrung in der Ausbildung der Arbeitnehmervertretungen sowie bundesweiter Vertretung der Betriebsräte und Unternehmen.
Wir bieten Ihnen auch In-House-Schulungen unter anderem zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht sowie dem Wahlrecht für Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen an.
Nicht immer kann eine Einigung zwischen Unternehmen und Betriebsrat erzielt werden. Dann führt der Weg in der Regel in die Einigungsstelle. Wir stehen hier sowohl als Vorsitzender zur Verfügung oder unterstützen sie als Beisitzer, Ihre Interessen durchzusetzen.
Da wir in diesem Bereich ausbildend wie beratend tätig sind, sprechen wir nicht nur Ihre Sprache, sondern beraten auch umfassend, vorausschauend und zielorientiert.
Bei der Tätigkeit als neutraler Vorsitzender kommt es darauf an, beide Betriebsparteien zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und einer einvernehmlichen Einigung zu begleiten und langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen obsolet zu machen.
Unser Experte für das kollektive Arbeitsrecht sowie Einigungsstellen ist Rechtsanwalt Bocionek.