Wir vertreten aus Überzeugung sowohl Arbeitnehmer/-innen und auch Unternehmen außergerichtlich, als auch vor sämtlichen Arbeitsgerichten bundesweit bis zum Bundesarbeitsgericht. Natürlich beraten wir auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zu Fragen der Umstrukturierung von Unternehmen.
Ein Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt naturgemäß in Kündigungsschutzklagen, seien es Kündigungen aufgrund betriebsbedingter, verhaltensbedingter oder personenbedingter Gründe.
Auch bei Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Gehaltsrückständen, Durchsetzung von Boni und Provisionen sowie Urlaubansprüchen helfen wir ebenso kompetent, wie in Fragen betreffend der Elternzeit, des Mutterschutzes oder Schwerbehinderung.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch noch bezüglich Sperrzeiten und Ruhenszeiten bei eintretender Arbeitslosigkeit nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Auch die Vertretung von Geschäftsführern/-innen gehört zu unserer Kernkompetenz.
Zuständig sind der Fachanwalt Neubecker und Rechtsanwalt Bocionek.