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Reiserecht

für Reisende und Reiseveranstalter
Kündigung, Reiserücktritt, Schadensersatz, Minderungsansprüche

Auch in der schönsten Zeit des Jahres, Ihrem Urlaub, kann etwas schief gehen! Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie gegen den Vertragspartner oder den Reiseveranstalter Ansprüche geltend machen können. Natürlich prüfen wir auch Ansprüche Ihrer Kunden und helfen Ihnen, sich im Vorfeld der Reise möglichst gut abzusichern.

Beachten Sie jedoch, dass es im Reiserecht sehr kurze Fristen gibt. Als Reisende müssen Sie zeitnah selbst aktiv werden, sei es am Urlaubsort oder bei der An- oder Abreise. Informieren Sie umgehend den Vertragspartner, z. B. den Reiseveranstalter, machen Sie Bilder, notieren Sie sich etwaige Zeugen. Wenn Sie wieder zu Hause sind, melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir fristgerecht Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Wir vertreten sie auch, um Ihre Rechte als Bahnkunden oder Fluggast durchzusetzen.

Ihre Ansprechpartner für Reiserecht sind die Rechtsanwälte Bocionek und Neubecker.

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Kontakt

Freytag Neubecker Rechtsanwälte

Kaiserstraße 58
63065 Offenbach am Main
Telefon: 069-820009-0
Telefax: 069-820009-49

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